Informationsveranstaltung: Bundesteilhabegesetz

Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Informationsveranstaltung Das Bundesteilhabegesetz – Ziele und Auswirkungen am Donnerstag, den 16. September um 15:15 Uhr ein. 
Die Veranstaltung gewährt Einblick in das Bundesteilhabegesetz, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken soll.

Das BTHG hat das Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung grundlegend verändert. Hiervon sind alle Sozialleistungsträger betroffen, die Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen: Für die Eingliederungshilfe gilt seit dem 1.1.2020 ein neues Leistungsrecht im SGB IX mit einer Trennung von EGH-Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen. Alle Rehabilitationsträger sind bereits seit dem 1.1.2018 verpflichtet, sich stärker als bisher untereinander abzustimmen. Und seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gibt es größere Überschneidungen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe, die eine Absprache der beiden Bereiche erfordern.

Wir freuen uns als Referent Herrn Tscheulin begrüßen zu dürfen, der in der Abteilung Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration tätig ist. 

Die Veranstaltung findet bei uns in Hammerbrook (Grone GeSo, Heinrich-Grone-Stieg 2) statt. Sie können sich bis zum 8. September 2021  bei unserer Kollegin Frau Beck anmelden: k.beck@grone.de. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Herzliche Grüße

Ihr Grone GeSo-Team

Ein Wortkluster mit Wörtern wie "Gleichberechtigung, Inklusion und Teilhabestärkungsgesetc.