Weiterbildung im Bereich der Pflege bei der Grone Geso.

Sozialberufe

Der Einstieg in soziale und pädagogische Berufe eröffnet vielfältige Perspektiven für Menschen, die Kinder professionell begleiten, unterstützen und fördern möchten. Wir bieten passende, anerkannte Qualifizierungsangebote.

Mit unserer Weiterbildung „Zweitkraft in Kindertagesstätten“ erhalten Personen aus dem sozialpädagogischen Umfeld oder aus dem Ehrenamt einen fundierten Einstieg in die pädagogische Praxis von Krippen und Elementargruppen. Die Qualifizierung vermittelt zentrale Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik der Kindheit, Entwicklungspsychologie, rechtliche Grundlagen sowie Kommunikation mit Kindern und Eltern. Sie ist gemäß Eckpunktepapier vom 17. März 2021 von der Sozialbehörde anerkannt, die nach erfolgreichem Abschluss auch die Kosten übernimmt.

Für Interessierte mit Hochschulabschluss oder abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, ebenso wie für bereits in einer KiTa tätige Personen, bietet unsere Nachqualifizierung „Einstieg Erziehungskraft KiTa und Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)“ einen fachbezogenen und anerkannten Zugang zu den Arbeitsfeldern Krippe, Elementarbereich und GBS. Auf Grundlage der Positivliste vermittelt die Qualifizierung umfassende pädagogische Kompetenzen, unter anderem in Entwicklungspsychologie, Kinderschutz sowie in der professionellen Kommunikation mit Kindern und Eltern. Sie ist Teil der von der Sozialbehörde am 1. April 2021 verabschiedeten Regelung zur Erweiterung des Personenkreises für KiTa und GBS und erleichtert damit den beruflichen Einstieg – mit hervorragenden Übernahmechancen angesichts des aktuellen Fachkräftemangels.

Die Nachqualifizierung berechtigt Absolvent*innen gemäß Positivliste zur Tätigkeit als Erziehungskraft. Der konkrete Einsatz richtet sich nach den Voraussetzungen der Teilnehmenden sowie den Anforderungen des Arbeitgebers.

Teilnahmevoraussetzungen laut Positivliste:

  • Personen mit Bachelor/Master in Pädagogik (Haupt- oder Nebenfach) und mindestens 1.000 Stunden einschlägiger Tätigkeit absolvieren 80 Vollzeitstunden (Kurs A oder B).
  • Personen mit bestimmten Ausbildungen oder Studienabschlüssen ohne pädagogischen Anteil absolvieren 160 Vollzeitstunden (Kurs A + B).
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