Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für geförderte Bildungsangebote der Stiftung Grone-Schule – gemeinnützig – und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend GRONE genannt)

Grone ist zertifizierter privater Bildungsträger. Mit ihren Teilnehmenden in geförderten Bildungsangeboten schließt sie Schulungsverträge ab, für die die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für Schulungsverträge zu öffentlich-rechtlich geförderten Bildungsangeboten.
1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grone gelten ausschließlich. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Vertragspartner*in werden nicht anerkannt, es sei denn Grone stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand der Schulungsverträge ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen beruflicher Erstausbildung, Umschulung, sowie zur beruflichen Grundqualifikation, Fort- und Weiterbildung.
2.2. Zu diesem Zweck werden Lehrgänge nach den jeweiligen Vorgaben durch gesetzliche Ausbildungsrahmenpläne oder andere Schulungskonzepte anerkannter oder prüfender Stellen durchgeführt.

3. Zugangsvoraussetzungen
3.1. Soweit für die Teilnahme an einem Lehrgang Zugangsvoraussetzungen bestehen, liegt die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Mögliche Zugangsvoraussetzungen sind den Veranstaltungsangeboten der Grone zu entnehmen oder in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen. Ausnahmen von Zugangsvoraussetzungen sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt der Grone bzw. der sonst zuständigen Stelle nach billigem Ermessen.

4. Vertragsabschluss
4.1. Zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags bedarf es der Anmeldung durch die Teilnehmenden, der Bestätigung der Anmeldung durch Grone, sowie eines positiven Förderbescheids der zuständigen Behörde.
4.2. Ist der*die Teilnehmende im Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, ist zusätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen durch Unterschrift nachzuweisen.

5. Vertragsdurchführung und Mitwirkungspflichten
5.1. Grone behält sich vor, einen Ausbildungslehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
5.2. Der*Die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf eine*n bestimmte*n Dozent*in, eine bestimmte Unterrichtsmethode oder einen bestimmten Veranstaltungsraum. Insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des*der vorgesehenen Dozent*in behält Grone sich vor, entsprechend qualifizierte Dozent*innen in Vertretung einzusetzen und die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern, zu verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
5.3. Der*Die Teilnehmende verpflichtet sich, die jeweils geltende Schulordnung sowie die am Schulungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten oder ausgehängten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen des Personals der Grone sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist Folge zu leisten.

6. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
6.1. Jede*r Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte der Maßnahme und der absolvierten Stundenanzahl, auch bei vorzeitiger Beendigung.
6.2. Die Anmeldung zu externen Prüfungen sowie deren Durchführung und Zeugniserteilung (z.B. IHK) erfolgt im direkten Verhältnis zwischen den Teilnehmenden und der prüfenden Stelle. Grone stellt die Teilnehmenden für alle Termine im Zusammenhang
mit externen Prüfungen frei. Eine weitergehende organisatorische Unterstützung kann im Einzelfall abgefragt werden.

7. Haftung
7.1. Grone haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2. Die Haftung ist ausgeschlossen für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren, sowie für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe der Teilnehmenden.

8. Vertragsende und Kündigung
8.1. Das Vertragsende bestimmt sich nach dem jeweiligen Inhalt des Schulungsvertrags oder des Förderbescheids.
8.2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Gerichtsstand bei Wohnsitz im Ausland
Hat der*die Teilnehmende seinen Wohnsitz im Ausland oder verlegt der*die Teilnehmende seinen Wohnsitz ins Ausland, ist die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

10. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahekommt.

Stand 19.04.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für private Bildungsangebote der Stiftung Grone-Schule -gemeinnützig- und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend Grone genannt) für Selbstzahlende

Grone ist zertifizierter privater Bildungsträger. Mit ihren Teilnehmenden der Bildungsangebote schließt sie Schulungsverträge ab, für die die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

1.  Anwendungsbereich
• Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für Schulungsverträge zu allen privatrechtlich eigenfinanzierten Bildungsangeboten.
• Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grone gelten ausschließlich. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Vertragspartner*in werden nicht anerkannt, es sei denn Grone stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand
• Gegenstand der Schulungsverträge ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen beruflicher Erstausbildung, Umschulung, sowie zur beruflichen Grundqualifikation, Fort- und Weiterbildung.
• Zu diesem Zweck werden Lehrgänge nach den jeweiligen Vorgaben durch gesetzliche Ausbildungsrahmenpläne oder andere Schulungskonzepte anerkannter oder prüfender Stellen durchgeführt.

3. Zugangsvoraussetzungen
• Soweit für die Teilnahme an einem Lehrgang Zugangsvoraussetzungen bestehen, liegt die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Mögliche Zugangsvoraussetzungen sind den Veranstaltungsangeboten der Grone zu entnehmen oder in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen. Ausnahmen von Zugangsvoraussetzungen sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt Grone bzw. der sonst zuständigen Stelle nach billigem Ermessen.
• Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, liegt hierin ausdrücklich kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung, dieser Umstand entbindet nicht von vertraglichen Zahlungspflichten.

4. Vertragsabschluss
• Zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags bedarf es der Anmeldung durch die Teilnehmenden sowie der Bestätigung der Anmeldung durch Grone.
• Ist der*die Teilnehmende im Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, ist zusätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen durch Unterschrift nachzuweisen.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen
• Die Höhe der für die Teilnahme im Einzelnen anfallenden Kosten sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Schulungsvertrag.
• Etwaige über die Teilnahmekosten hinausgehende Kosten für Lehr- und Lernmaterialien werden dem*der Teilnehmenden pauschal in Rechnung gestellt und sind 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

6. Verzugskosten
• Unbeschadet etwaiger weiterer, sich aus dem jeweiligen Schulungsvertrag ergebender Verzugsfolgen gilt: Befindet sich der*die Teilnehmende mit der Zahlung im Verzug, wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem*der Teilnehmenden ein Betrag in Höhe von EUR 2,50 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben, höchstens jedoch ein Gesamtbetrag von EUR 7,50, es sei denn, der*die Teilnehmende weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
• Ab Eintritt des Verzugs, werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB erhoben.

7. Vertragsdurchführung und Mitwirkungspflichten
• Grone behält sich vor, einen Ausbildungslehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Eine Verschiebung oder Unterbrechung von mehr als einem Monat stellt einen wichtigen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar.
• Der*Die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf eine*n bestimmte*n Dozent*in, eine bestimmte Unterrichtsmethode oder einen bestimmten Veranstaltungsraum. Insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des*der vorgesehenen Dozent*in behält Grone sich vor, entsprechend qualifizierte Dozent*innen in Vertretung einzusetzen und die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern, zu verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
• Der*Die Teilnehmende verpflichtet sich, die jeweils geltende Schulordnung sowie die am Schulungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten oder ausgehängten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen des Personals der Grone sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist Folge zu leisten.

8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
• Jede*r Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte des Bildungsangebots und der absolvierten Stundenanzahl, auch bei vorzeitiger Beendigung.
• Die Anmeldung zu externen Prüfungen sowie deren Durchführung und Zeugniserteilung (z.B. IHK) erfolgt im direkten Verhältnis zwischen den Teilnehmenden und der prüfenden Stelle. Grone stellt die Teilnehmenden für alle Termine im Zusammenhang mit externen Prüfungen frei. Eine weitergehende organisatorische Unterstützung kann im Einzelfall abgefragt werden.

9. Haftung
• Grone haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
• Die Haftung ist ausgeschlossen für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren, sowie für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe der Teilnehmenden.

10. Leistungsbeginn, Vertragsende und Kündigung
• Leistungsbeginn und Vertragsende bestimmen sich nach dem jeweiligen Inhalt des Schulungsvertrags, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
• Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
• Jede Kündigung bedarf der Textform.
• Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung maßgeblich.

11. Datenschutzhinweis
Der/die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich sein/ihr Einverständnis, dass seine/ihre Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert werden. GRONE stellt sicher, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den Datenschutzgesetzen der Länder entspricht. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen. Hier wenden Sie sich bitte an datenschutz@grone.de.

12. Gerichtsstand bei Wohnsitz im Ausland
Hat der*die Teilnehmende seinen Wohnsitz im Ausland oder verlegt der*die Teilnehmende seinen*ihren Wohnsitz ins Ausland, ist die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

13. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahekommt. 

Stand 24.07.2025

                                                                                   

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Berufsfachschulen für Ergotherapie und für Physiotherapie
im Grone-Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH –
gemeinnützig (nachfolgend Grone GeSo genannt)

Die Veranstaltungen von Grone GeSo werden unter Berücksichtigung der folgenden Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.

1.  Anmeldung und Teilnahme

  • Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die Ausbildungsgänge der beiden Berufsfachschulen. Die Teilnahme steht grundsätzlich jeder Person offen.
  • Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem*der Schüler*in erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von dem*der Schüler*in selbst zu prüfen und den Veranstaltungsangeboten von Grone GeSo zu entnehmen und/oder in der jeweiligen Berufsfachschule zu erfragen. Grone GeSo berät und informiert die Schüler*innen über die Bedingungen und Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet Grone GeSo bzw. die sonst zuständige Stelle.
  • Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich Grone GeSo die Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung möglicher Lehrgangsgebühren.

2.  Vertragsabschluss

  • Vor Ausbildungsbeginn schließt der*die Schüler*in einen verbindlichen Vertrag mit Grone GeSo, mit dem das Ausbildungsverhältnis begründet wird. Mit der Unterschrift erkennt der*die Schüler*in diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an.
  • Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des*der gesetzlichen Vertreter*in erforderlich. Der Volljährigkeitseintritt hat auf diesen Vertrag keinen Einfluss.

3.  Durchführung

  • Grone GeSo behält sich vor, einen Ausbildungslehrgang aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
  • Der*Die Schüler*in hat keinen Anspruch auf eine*n bestimmte*n Dozent*in, eine bestimmte Unterrichtsmethode oder einen bestimmten Veranstaltungsraum. Grone GeSo behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des*der zuständigen Dozent*in die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben.

4.  Mitwirkung

  • Der*Die Schüler*in verpflichtet sich, die jeweils geltende Schulordnung sowie die am Schulungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen der Leitung der Grone GeSo sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist Folge zu leisten.
  • Der*Die Schüler*in verpflichtet sich, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
  • Grone GeSo bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 4.1 geltend zu machen.

5.  Haftung

  • Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Weg vom und zum Unterrichtsort ist der*die Schüler*in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über Grone GeSo versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
  • Im Übrigen haftet Grone GeSo für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Grone GeSo; sie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Schüler*innen, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Grone GeSo haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe der Schüler*innen.

6.  Gerichtsstand bei Wohnsitz im Ausland

  • Hat der*die Schüler*in den Wohnsitz im Ausland, ist die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: November 2021